FAMILIEN UND SCHWANGERE STÄRKEN

Das Leben ist nicht immer planbar: Durch unerwartete Schicksalsschläge, schwerwiegende Lebensereignisse oder durch die Verkettung unglücklicher Umstände können Familien und werdende Mütter unverschuldet in finanzielle Not- und Konfliktsituationen geraten; Situationen, die allein durch staatliche Regelleistungen häufig nicht optimal ausgeglichen werden können. Auch wenn Eltern diese Sorgen von ihren Kindern fernhalten wollen, sind es oft die Jüngsten, die unter den zwangsläufig eintretenden Spannungen im Familienleben besonders leiden. Die Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen ist am 5. November 1991 angetreten, um diesen Familien die Lebensgrundlage sichern zu helfen, Perspektiven aufzuzeigen und Schwangeren die Entscheidung für ihr Kind zu erleichtern.

1. STIFTUNGSZWECK

Familien – auch Alleinerziehenden – mit mindestens einem Kind oder mit behinderten Angehörigen, die durch ein schwerwiegendes Ereignis oder unglückliche Umstände in Not geraten sind, soll die Lebensgrundlage erhalten bzw. gesichert werden.

weiter

2. STIFTUNGSZWECK

Werdenden Müttern in Not- oder Konfliktsituationen soll die Entscheidung für das Kind erleichtert werden.

weiter

Stiftungssatzung (PDF, 544 kB)