FAMILIEN STÄRKEN

Telefon: 0371. 577-370 oder -372

AN WEN RICHTET SICH DIE HILFE?

  • im Freistaat Sachsen lebende Familien mit mindestens einem Kind, einem behinderten oder einem pflegebedürftigen Angehörigen

WANN KANN DIE STIFTUNG HELFEN?

  • wenn sich Familien unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden
  • wenn alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind
  • wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden
  • wenn sich die Bedürftigen an der Suche nach einer Problemlösung aktiv beteiligen

WIE HILFT DIE STIFTUNG?

  • durch zweckgebundene finanzielle Hilfen, die individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, beispielsweise für
    • den Erhalt und die Beschaffung von Wohnraum
    • dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände
    • Hilfen zur Lebensführung
    • die Schuldenregulierung in begrenztem Umfang


Zudem kann bei Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) eine einmalige Unterstützung gezahlt werden.

Illustration einer dreiköpfigen Familie