FAMILIEN UND SCHWANGERE IN NOT BRAUCHEN IHRE HILFE

Jede Familie, der wir helfen können, damit der Alltag »läuft«, jede werdende Mutter, der wir die Entscheidung für ihr Kind erleichtern können, bestätigt täglich unsere Stiftungsarbeit. Damit wir noch mehr Familien und Schwangeren in Not- und Konfliktsituationen zur Seite stehen können, benötigen wir Ihre Hilfe!

LEISTEN SIE IHREN BEITRAG: FÜR EIN KINDERLACHEN!

Ihre Möglichkeiten, die Stiftungsarbeit zu unterstützen, sind vielfältig. Ihre Spende fließt direkt in die Hilfe für Familien und Schwangere. Mit Ihrem Engagement als Zustifter können Sie langfristig einen Beitrag zur Stärkung der Stiftung leisten. Aber auch Sponsoring-Leistungen sind jederzeit willkommen, um für die Stiftung und somit vor allem für die Familien, die werdenden Mütter und die Kinder in Sachsen zu werben.

Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag.

Ihre Spende hilft!

Spendenkonten der Stiftung
»Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen
Verwendungszweck »FAMILIENSTÄRKEN«

Kontonummer 3 501 003 071
BLZ 870 500 00
bei der Sparkasse Chemnitz
IBAN DE71870500003501003071

Kontonummer 3 643 101
BLZ 850 205 00
bei der Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN DE32850205000003643101

Kontonummer 1 718 677 9
BLZ 870 200 86
bei der HypoVereinsbank Chemnitz
IBAN DE66870200860017186779

Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Adresse an, um Ihnen zu Danken und die Zuwendungsbestätigung zur Verfügung zu stellen.

Engagieren Sie sich als Zustifter!

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist die Grundlage für die tägliche Stiftungsarbeit. Aus dessen Erträgen und aus Zuwendungen Dritter, die direkt zur Vergabe bestimmt sind, werden die Leistungen für Familien und werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen bestritten. Die Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, dieses Vermögen zu erhalten.

Mit Ihrem Engagement als Zustifter – sei es als Privatperson oder als Unternehmen – können Sie einen entscheidenden Beitrag leisten, diesen Grundstock und somit auch die daraus resultierenden Möglichkeiten für die Hilfesuchenden zu erweitern.

Zustiftungen können von Privatpersonen und Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Die Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen stellt die entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Reichen Sie unsere Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt ein, senkt dies Ihre Einkommenssteuer oder Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer.

Wir würden uns sehr freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Martina Wunsch, Geschäftsstellenleiterin der Stiftung, steht Ihnen für Fragen und weitere Informationen sowie für die Terminvereinbarung gern zur Verfügung:

Telefon: 0371.577-370 oder -371
E-Mail: martina.wunsch@familienstaerken.de

Werden Sie Sponsoring-Partner!

Uns ist es wichtig, dass die Anliegen von Familien und Schwangeren in Not- und Konfliktsituationen in der Öffentlichkeit noch stärker wahrgenommen werden – nicht zuletzt, um weitere Unterstützer zu finden und somit die Stiftungsarbeit zu stärken. Ihr Unternehmen kann als Sponsor von Finanzmitteln, Sach- und Dienstleistungen dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Mit Ihrem sozialen Engagement stärken Sie nicht nur die Stiftung, sondern auch das Image Ihres Unternehmens. Denn Sie sind als offizieller Partner der Stiftung mit Logo auf unseren Publikationen sichtbar und können Ihr Engagement für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

Wenn Sie Interesse haben, stehen wir Ihnen gern mit weiteren Informationen zur Verfügung und vereinbaren mit Ihnen einen Gesprächstermin. Wenden Sie sich bitte an Martina Wunsch, Geschäftsstellenleiterin der Stiftung: Telefon: 0371.577-370 oder -371, E-Mail: martina.wunsch@familienstaerken.de

Illustration eines Mädchens