SCHWANGERE STÄRKEN

Telefon: 0371. 577-370 oder -376

AN WEN RICHTET SICH DIE HILFE?

  • werdende Mütter mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen

WANN KANN DIE STIFTUNG HELFEN?

  • wenn schwierige finanzielle Verhältnisse vorliegen
  • wenn alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind
  • wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden

WIE HILFT DIE STIFTUNG?

  • durch zweckgebundene finanzielle Hilfen für notwendige Ausgaben und Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Erziehung eines Kleinkindes stehen

Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln der Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens«.

Die Antragsstellung muss während der Schwangerschaft von der werdenden Mutter in einer Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgen.