Familien stärken
Telefon: 0371. 577-370 oder -372
An wen richtet sich die Hilfe?
- im Freistaat Sachsen lebende Familien mit mindestens einem Kind, einem behinderten oder einem pflegebedürftigen Angehörigen
Wann kann die Stiftung helfen?
- wenn sich Familien unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden
- wenn alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind
- wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden
- wenn sich die Bedürftigen an der Suche nach einer Problemlösung aktiv beteiligen
Wie hilft die Stiftung?
- durch zweckgebundene finanzielle Hilfen, die individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, beispielsweise für
- den Erhalt und die Beschaffung von Wohnraum
- dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände
- Hilfen zur Lebensführung
- die Schuldenregulierung in begrenztem Umfang
Zudem kann bei Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) eine einmalige Unterstützung gezahlt werden.