25 JAHRE
FÜR EIN KINDERLÄCHELN

Die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ feierte im November 2016 ihr 25 jähriges
Bestehen. Aus diesem Anlass hat die Vorsitzende des Stiftungsrates und Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Barbara Klepsch, zu einem Festakt verbunden mit
einem „Tag der offenen Tür“ am 28. November 2016 nach Chemnitz, in den Sitz der
Geschäftsstelle eingeladen. Das Jubiläum bot die Gelegenheit, die erfolgreiche Bilanz der Stiftung
zu würdigen und all denjenigen zu danken, die mit ihrem Wirken maßgeblich dazu beigetragen haben.
Über 100 Gratulanten konnte die Stiftung am Veranstaltungstag begrüßen !

 Wir haben große Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Wir danken für das Vertrauen in unsere
Tätigkeit sowie für die Anregungen und Impulse für unsere weitere Stiftungsarbeit. Unsere Broschüre
„25 Jahre für ein Kinderlächeln“ erinnert an wesentliche Eckdaten der 25 jährigen Stiftungsarbeit.

*Darin enthalten sind auch die von der Bundesstifung  „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen
  Lebens“ zur Verfügung gestellten Gelder.

VERANTWORTUNGSVOLL UND MIT
GROSSEM ENGAGEMENT ..

agieren die Berater/- innen  der ca. 80 Schwangerenberatungsstellen der freien
Wohlfahrtsverbände und Gesundheitsämter vor Ort. Sie sind diejenigen, die an den Notlagen
ganz nah dran sind. Bei der Beratungstätigkeit  zu Anträgen an die Stiftung sind sie die am
häufigsten kontaktierten Stellen von schwangeren Frauen und ratsuchenden Familien.

Ohne eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre eine wirkungsvolle Stiftungsarbeit nicht
möglich.


CHRONOLOGIE

5. November 1991

Ein Kabinettsbeschluss genehmigt die Errichtung der Stiftung. Dem Staatsminister Herrn Dr. Geißler ist es
ein besonderes An­liegen, Familien, die durch die gesellschaftlichen Veränderungen in wirtschaftliche Notlagen
geraten, Hilfe insbesondere dort zu gewähren, wo andere Leistungen des Sozialstaates nicht greifen. Die Stiftung
erhält aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen ein Grundstockvermögen in Höhe 2 Mio. DM.

29. Januar 1992

Mit der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates nimmt die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ des
Freistaates Sachsen, angesiedelt im Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales (SLFS), ihre Arbeit auf.

21. Februar 1992

Im Rahmen des zweiten Stiftungszweckes – der Schwangerenhilfe – übernimmt die die Stiftung die Anträge auf
Erstausstattung von Mutter und Kind aus Mitteln des „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not“.

1993

Die Stiftung wird Zuweisungsempfängerin der finanziellen Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz
des ungeborenen Lebens“.

1994

Es erfolgt der Einsatz eines Großrechnerverfahrens für die Bearbeitung von Anträgen auf Schwangerenhilfe.

2001

Zur Nutzung von Synergieeffekten wird eine Geschäftsstelle für die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“
und die Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl im SLFS eingerichtet.

August 2002

Nach der Hochwasserkatastrophe in Sachsen konnte die Stiftung 149 betroffenen Familien mit einer Bewilligungs-
summe von insgesamt 350.000 Euro helfen.

2004

Das Großrechnerverfahren zur Bearbeitung von Anträgen der Schwangerenhilfe wird durch ein spezielles
Softwareprogramm abgelöst.

1. Januar 2005

Die Stiftung “Hilfe für Familien, Mutter und Kind” verwaltet sich nun selbst: Es erfolgt eine völlige
Neustrukturierung der Stiftungsarbeit und Umstellung der Geschäftsstellentätigkeit durch die
Ausgliederung aus dem Geschäftsbereich des SLFS. Die Stiftungsarbeit und damit auch die Geschäfts-
stellentätig­keit befinden sich mit dem Beschluss des Stiftungsrates vom August 2004 in einer grund-
legenden Umbruchphase, die für alle Beteiligten große Veränderungen mit sich bringt. Zeitgleich sind
neue gesetzliche Regelungen einer sozialen Grundsicherung mit Inkrafttreten der SGB II und XII erfolgt,
die es gilt in die zukünftige Stiftungsarbeit bei Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebes einzubinden. 

2006 

Die bisherige Einnahmen- und Ausgabenrechnung wird auf doppische Finanzbuchhaltung mit
Einsatz von Buchhaltungs­software umgestellt.

1. April 2006
 Die Geschäftsstelle übernimmt die Verwaltungstätigkeit Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl

21. Mai 2010

Vernissage Rainer Sagrados „Hombre y Mujer“ (Mann und Frau)

Die Stiftung erhält ein Werk des Künstlers im Wert von 8.500 EURO als Spende.

9. Juni 2010 

Die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ des Freistaates Sachsen präsentiert sich in neuem Corporate Design.
Für das Signet und als Symbol für das Stiftungsanliegen steht ein vier­blättriges Kleeblatt, das für Glück, aber auch für
Hoffnung steht, eingerahmt vom Anspruch der Stiftung „Familien(zu)stärken“.

Frau Christine Clauß, damalige Staatsministerin und Vorsitzende des Stiftungsrates, stellt in einer Pressekonferenz
Anliegen und den neuen Auftritt der Stiftung vor.

2012 bis 2014 

Kooperationsvertrag zwischen der Stiftung und dem MDR für die Sendung „Wie war das?“. Fünf Familien aus dem
Freistaat wird mit der erspielten Gewinnsumme insgesamt 31.800 Euro Hilfe zur Selbsthilfe gegeben und so zur
Konsolidierung ihrer familiären Situation beitragen. Die Unterstützung durch den MDR ist auch ein großer ideeller
Gewinn für unsere Arbeit.

Januar 2014  

Die Abwicklung von Bankgeschäften und Zahlungsvorgängen erfolgt mittels eBanking.

5. November 2016
 
Seit nunmehr 25 Jahren ergänzt die Stiftung wirksam die Familienpolitik des Freistaates Sachsen. Sie ist eingebunden
in einem Netz von Maßnahmen zu Schutz des ungeborenen Lebens, der Kinder, wie auch der Familien, in deren
Obhut die Kinder aufwachsen. Das Grundstockvermögen ist auf fast 11 Mio. Euro angewachsen.